Zusammenfassung
Es wird untersucht, in welchem Ausmaß die modernen Methoden des doppelten Blindversuches
und der Statistik für die "Sache" Homöopathie adäquat und damit für diese nach wissenschaftstheoretischen
Voraussetzungen wissenschaftlich sind. Für den "Individualprüfungsversuch" der Arzneimittelprüfung
ist die Statistik inadäquat und damit unwissenschaftlich. In der Therapie als einer
individualisierenden Methode ist der Einzeltest (nach Martini) angemessen. Durch ihn
können die in Arzneimittelversuchen und Erfahrungen gefundenen Arzneimittelsymptome
wissenschaftlich erhärtet werden. Zugleich wird die Simileregel bewiesen. Erst mit
so "erhärteten" Arzneimittelbildern lassen sich vergleichbare Kollektive erfassen,
die einer statistischen Auswertung zugänglich sind. Nur für pathophysiologische Teilfunktionen
und für generalisierte Erscheinungs-(Krankheits-)bilder (im Sinne der "festständigen"
Krankheiten Hahnemanns) ist die Statistik ohne diese Voraussetzung sinnvoll. Sorgfältig
durchgeführte therapeutische Einzelteste verleihen schon für sich der Homöotherapie
wissenschaftliche Dignität.